Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem
Vertragsabschluss zwischen Geschäftskunden, die nicht Verbraucher im Sinne
des AGB-Rechts sind, und Febbex Innovation Ltd. gelten stets diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Geschäftskunden in ihrer zum Zeitpunkt des
jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der
besonderen Geschäftsbedingungen von Febbex Innovation Ltd. für die
verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben.
In den Angeboten und Auftragsbestätigungen wird auf besondere
Geschäftsbedingungen speziell hingewiesen.
1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Geschäftskunden.
3. Gesetzliche Regelung.
2. Vertragsgegenstand
Febbex Innovation Ltd. liefert die vom Geschäftskunden bestellten Waren
nach Angebotsannahme. Sollte Febbex Innovation Ltd. nachträglich erkennen,
dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder
zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird Febbex Innovation Ltd. den
Geschäftskunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter
den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist Febbex
Innovation Ltd. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Vertragsabschluss
3.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Febbex
Innovation Ltd. zustande. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder
von Febbex Innovation Ltd. durch eine Auftragsbestätigung unterrichtet.
Durch die Annahmeerklärung seitens Febbex Innovation Ltd. kommt ein Kauf
zustande. Ein Rückgaberecht besteht nicht.
3.2 Verfügbarkeitsvorbehalt: Sollte Febbex Innovation Ltd. nach
Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei Febbex
Innovation Ltd. verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert
werden kann, kann Febbex Innovation Ltd. entweder eine in Qualität und Preis
gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene
Zahlungen wird Febbex Innovation Ltd. umgehend nach einem Rücktritt vom
Vertrag erstatten.
4. Lieferung
4.1 Die Lieferung der Ware erfolgt entsprechend dem Angebot und der
Auftragsbestätigung.
4.2 Bei Waren, die entsprechend von Kundenzeichnungen gefertigt werden,
erfolgt die Qualitätsprüfung und Abnahme durch den Kunden innerhalb von 3
Arbeitstagen. Danach gilt die Ware als abgenommen. Die Ware gilt ebenfalls
als abgenommen, wenn Sie durch den Kunden genutzt wird.
5. Preis
Die Preise ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbetätigung. Es
handelt sich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die
Zahlungsbedingungen ergeben sich ebenfalls aus dem Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung.
6. Eigentumsvorbehalt
Febbex Innovation Ltd. behält sich das Eigentum an aller Ware, die von
ihr an einen Geschäftskunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und
vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit Febbex Innovation
Ltd. im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute
vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in
dem Zeitpunkt vom Geschäftskunden auf Febbex Innovation Ltd. bzw. umgekehrt
übergeht, in dem einerseits Febbex Innovation Ltd. die Ware vom Kunden
zurückgesandt bekommt bzw. der Geschäftskunde die Austauschlieferung von
Febbex Innovation Ltd. erhält.
7. Gewährleistung
7.1 Febbex Innovation Ltd. gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt
des Versandes nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine
unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.
7.2 Der Geschäftskunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung
auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens
innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung
unverzüglich eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die
Mitteilung unverzüglich nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb
der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.
7.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Zugang der Ware.
7.4 "Der Geschäftskunde hat das Recht, entweder die Beseitigung des
Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Verlangt
der Geschäftskunde die Beseitigung des Mangels, so kann Febbex Innovation
Ltd. die Nacherfüllung verweigern, sofern sie nur mit unverhältnismäßig
hohen Kosten möglich ist. Gelingt die Beseitigung auch beim zweiten Versuch
nicht oder verweigert Febbex Innovation Ltd. wegen der unverhältnismäßigen
Kosten die Beseitigung, so ist der Geschäftskunde berechtigt, die Lieferung
einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom
Vertrag zurückzutreten (Wandlung)."
7.5 Febbex Innovation Ltd. haftet für zugesicherte Eigenschaften, soweit
diese im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich als zugesichert
oder als "Garantie" gekennzeichnet sind.
7.6 Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden,
die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung
der Ware seitens des Geschäftskunden zurückzuführen sind sowie nicht für
Verschleißteile.
7.7 Soweit Febbex Innovation Ltd. eine Ware an den Geschäftskunden mit
einer Herstellergarantie für die Ware liefert, setzt eine Inanspruchnahme
von Febbex Innovation Ltd. aus Gewährleistung oder Haftung aus § 463 BGB
oder aus "Garantie" eine vorherige, endgültig erfolglose Geltendmachung der
Garantieansprüche gegenüber dem jeweiligen Hersteller voraus. Dies gilt
nicht, wenn der Umfang der Garantieerklärung
- geringer oder kürzer ist als nach Ziffern 7.1 bis 7.6 dieser
Geschäftsbedingungen oder
- Febbex Innovation Ltd. eine weitergehende Zusicherung dieser Eigenschaft
als der Hersteller abgegeben hat. Febbex Innovation Ltd. wird dem
Geschäftskunden die für die Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen
ihr vorliegenden Angaben zum Hersteller machen.
8. Haftung
8.1 Febbex Innovation Ltd., ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter
haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus
sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der
schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten
(Hauptvertragspflichten) sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder
arglistiger Täuschung haftet Febbex Innovation Ltd. unbegrenzt. Lediglich
bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter
von Febbex Innovation Ltd. begrenzt auf den typischen, voraussehbaren
Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der
Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.
8.2 Der Umfang einer Haftung von Febbex Innovation Ltd. nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.3 Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang
von Febbex Innovation Ltd. , ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern
wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
9.
Datenschutz
Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer
EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir
gestatten es Unternehmen, Ihnen Informationsmaterial zuzusenden. Falls Sie
damit nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose
Mitteilung an Febbex Innovation Ltd., Carl Benz Str. 39-41, 60386
Frankfurt/Main .
10.
Rechtswahl
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Febbex Innovation Ltd. und
Geschäftskunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über
Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist
ausgeschlossen.
11. Ausfuhrkontrolle/Exportverbot
Insbesondere bei technischen Produkten oder auch Computersoftware kann
deren Export in bestimmte Drittländer durch das deutsche Exportrecht
verboten oder Genehmigungsvoraussetzungen unterworfen sein. Des Weiteren
kann Febbex Innovation Ltd. von den Herstellern aufgrund von Gesetzen in den
Staaten ihrer Geschäftssitze vertraglich auf Exportverbote verpflichtet
sein. Der Geschäftskunde verpflichtet sich, vor Exporten sich über mögliche
gesetzliche Einschränkungen zu informieren und diese zu beachten sowie im
Einzelfall von Febbex Innovation Ltd. bei der Bestellung oder bei der
Lieferung ausgesprochene Exportverbote ebenfalls einzuhalten.
Der Geschäftskunde trägt die Kosten für oder im Zusammenhang mit Exporten
stets selbst.
12.
Verschiedenes
12.1 Ein Recht des Geschäftskunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung
besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig
gerichtlich festgestellt.
12.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von Febbex
Innovation Ltd. .
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so
soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden.
Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen
Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich
möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck
unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen
Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der
Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt/Main oder ein anderer
gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von Febbex Innovation Ltd..
Geschäftsleitung Febbex Innovation Ltd..
Stand: 11.08.2008